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Endbenutzerlizenzvertrag

Dieser Endbenutzerlizenzvertrag („Vereinbarung“) enthält Informationen über die Rechte und Pflichten der natürlichen oder juristischen Person, die diese Vereinbarung abschließt („Lizenznehmer“). Diese Rechte und Pflichten regeln die Nutzung von Software, Code oder anderen Arten maschinenlesbarer Anweisungen durch den Lizenznehmer, die von der Zebra Technologies Corporation oder ihren verbundenen Unternehmen („Zebra“) bereitgestellt werden und dieser Vereinbarung beiliegen oder auf die diese Vereinbarung verweist („Software“).

Die Software bzw. die zur Software zugehörige Hardware sind möglicherweise durch ein oder mehrere Patente in den USA und anderen Ländern geschützt. Informationen zu den Patenten von Zebra erhalten Sie unter www.ip.zebra.com.

1  Akzeptanz

Bei dieser Vereinbarung handelt es sich um einen rechtsgültigen Vertrag zwischen Zebra und dem Lizenznehmer, der die Bedingungen definiert, unter denen Zebra bereit ist, dem Lizenznehmer die Erlaubnis zur Nutzung der Software zu erteilen. Durch das Bestellen, Abonnieren, Installieren, Ausführen, Herunterladen oder anderweitige Verwenden der Software erklärt der Lizenznehmer, dass (i) er diese Vereinbarung abschließt, sie und ihre Bedingungen akzeptiert und damit einverstanden ist, an sie gebunden zu sein, (ii) er diese Vereinbarung gelesen und verstanden hat, und (iii) er rechtmäßig in der Lage ist, diese Vereinbarung abzuschließen.

2  Laufzeit dieser Vereinbarung

2.1  Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Lizenznehmer diese Vereinbarung akzeptiert, und endet mit der Kündigung gemäß diesem Abschnitt 2 („Laufzeit“).

2.2  Diese Vereinbarung endet, wenn der Lizenznehmer es versäumt, einen Verstoß oder eine Verletzung hiervon innerhalb von dreißig (30) Tagen, nachdem Zebra den Lizenznehmer über den Verstoß oder die Verletzung informiert hat, zu beheben.

2.3  Erfolgt die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer im Rahmen einer Bestellung, eines Abonnements oder einer anderen kommerziellen Vereinbarung, endet diese Vereinbarung mit Ablauf oder Kündigung dieser anderen Vereinbarung.

2.4  Nach Beendigung dieser Vereinbarung muss der Lizenznehmer die Nutzung der Software und jeglicher Zebra-Inhalte (wie unten definiert) unverzüglich einstellen, die der Lizenznehmer im Zusammenhang mit der Software erhalten hat.

2.5  Die Abschnitte 4, 5, 7 und 10–13 bleiben auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bestehen, ebenso wie alle anderen Bestimmungen, von denen aufgrund ihrer Art oder Absicht erwartet wird, dass sie die Beendigung überdauern.

3  Lizenz und Eigentümerschaft

3.1  Vorbehaltlich der Einhaltung von Abschnitt 4 dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer gewährt Zebra dem Lizenznehmer hiermit eine beschränkte, widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare Lizenz, die Software während der Laufzeit ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Lizenznehmers und, für mit Zebra-Hardware gelieferte Software, ausschließlich zur Unterstützung der Zebra-Hardware zu nutzen.​

3.2  Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Zebra behält sich alle Rechte, Titel und Interessen vor, die hierin nicht ausdrücklich gewährt werden.

4  Beschränkungen

4.1  Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, (i) die Software zu verändern, zu verbreiten, öffentlich anzuzeigen, öffentlich aufzuführen oder abgeleitete Werke davon zu erstellen oder einem anderen dies zu gestatten; (ii) die Software zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu versuchen, den Quellcode der Software zu entdecken oder abzuleiten, außer und nur in dem Umfang, in dem eine solche Aktivität ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich nach geltendem Recht zulässig ist; (iii) die Software zu vermieten, zu verkaufen, zu leasen, zu verleihen, unterzulizenzieren, kommerzielle Hosting-Dienste für die Software bereitzustellen oder Dritten auf andere Weise die Nutzung der Software zu gestatten; (iv) jegliche software- oder hardwarebasierten Schutzmechanismen, die Zebra zum Schutz der Software eingerichtet hat, zu modifizieren, zu umgehen, zu deaktivieren, herabzusetzen oder zu vereiteln; (v) Marken, Handelsnamen, Logos oder Dienstleistungsmarken von Zebra ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Zebra zu verwenden, zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken; oder (vi) Viren, Trojaner, Würmer, Hintertüren, Abschaltmechanismen, Schadcodes, Sniffer, Bots, Drop-Dead-Mechanismen oder Spyware oder andere Software, Codes oder Programme einzubetten, die wahrscheinlich oder beabsichtigt einen negativen Einfluss auf die Leistung von Software, Hardware, Netzwerken, Diensten, Systemen, Daten oder Zebra Produkte haben, sie deaktivieren, beschädigen, unbefugten Zugriff darauf verursachen oder ermöglichen, oder den autorisierten Zugriff darauf verweigern.

4.2  Die dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte dürfen von niemand anderem als dem Lizenznehmer genutzt oder anderweitig angewendet werden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software an Dritte weiterzugeben oder dies einem Dritten zu gestatten, es sei denn, dies geschieht durch den Verkauf eines Geräts, auf dem die Software von Zebra oder mit dessen Genehmigung installiert wurde, und vorbehaltlich der Zustimmung des Dritten zu dieser Vereinbarung.

4.3  Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, diese Vereinbarung oder irgendwelche Rechte oder Verpflichtungen hieraus, kraft Gesetzes oder anderweitig, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Zebra abzutreten. Zebra ist berechtigt, diese Vereinbarung und jegliche sich daraus ergebende Rechte und Pflichten ohne die Zustimmung des Lizenznehmers abzutreten. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung für die Vertragsparteien und ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter, Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich und kommt ihnen zugute.

4.4  Wenn die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer die Erfassung sensibler Daten, persönlicher Gesundheitsinformationen oder biometrischer Daten (gemäß der Definition dieser Begriffe durch geltendes Recht) von Endbenutzern umfasst, beschränkt der Lizenznehmer die Nutzung der Software auf Personen, von denen der Lizenznehmer alle gesetzlich erforderlichen Einwilligungen eingeholt hat und denen der Lizenznehmer alle gesetzlich erforderlichen Mitteilungen in Bezug auf eine solche Datenerfassung übermittelt hat („autorisierte Benutzer“). Die Nutzung der Software durch autorisierte Benutzer unterliegt möglicherweise den Bedingungen eines Arbeits- oder Beratungsvertrags, der eine Beziehung mit dem Lizenznehmer regelt.

5  Berechtigungen

5.1  „Inhalt“ bedeutet Bilddaten, Bilder, Grafiken, Texte, Vorlagen, Formate, Formulare, digitale Zertifikate oder andere Arten von benutzeridentifizierenden Paketen, Plug-Ins, Widgets, Audio-, Video- und audiovisuelle Daten.

5.2  „Eingabe“ bezeichnet Daten, die der Lizenznehmer Zebra zur Nutzung durch die Software zur Verfügung stellt, einschließlich Inhalte, Messwerte, Ablesungen, Sensorausgaben, Berechnungsergebnisse und Anweisungen.

5.3  „Feedback“ bezeichnet Ideen, Vorschläge, Kommentare oder Bewertungen, die der Lizenznehmer Zebra in Bezug auf die Software zur Verfügung stellt.​

5.4  „Maschinendaten“ bedeutet Nutzungsdaten- oder Statusinformationen, die von der Software oder von Hardware, die mit der Software verbunden ist, gesammelt werden, z. B. Informationen in Bezug auf ein Computergerät, auf dem die Software läuft. Beispiele für Maschinendaten umfassen die verbleibende Nutzungszeit, Netzwerkinformationen (z. B. Name oder Kennung), Nutzerinteraktionsdaten, Gerätestandort, Telemetriedaten, Umweltindikatoren, die Stärke des Signals, die Gerätekennung, die Softwareversion, die Hardwareversion, den Gerätetyp, Metadaten in Verbindung mit dem Betrieb der Software, den LED-Status, die Ursache für den Neustart, die Verfügbarkeit oder Nutzung von Speicher und Arbeitsspeicher, die Anzahl der Stromzyklen und die Betriebszeit des Geräts.

5.5  Soweit eine Genehmigung erforderlich ist, gewährt der Lizenznehmer Zebra hiermit die Erlaubnis, Eingaben und Inhalte zu verwenden und auf die gesamte in Zebra Hardware integrierte Software zuzugreifen, soweit dies erforderlich ist, damit die Software mit den Eingaben oder Inhalten verbundene Funktionen ausführen kann. Der Lizenznehmer muss Zebra von allen Ansprüchen, Klagen oder Verfahren freistellen und schadlos halten, die behaupten, dass Nutzung oder Zugriff durch Zebra auf die Inhalte oder Eingaben des Lizenznehmers die Datenschutzrechte einer Person verletzt oder das geistige Eigentumsrecht eines Dritten verletzt oder missbraucht.​

5.6  Die Software kann Maschinendaten an Zebra übermitteln. Alle Titel und Eigentumsrechte an den Maschinendaten liegen bei Zebra. Für den Fall und in dem Umfang, in dem davon ausgegangen wird, dass der Lizenznehmer Eigentumsrechte an Maschinendaten besitzt, gewährt der Lizenznehmer Zebra hiermit eine unbefristete, unwiderrufliche, vollständig bezahlte, weltweite Lizenz zur Nutzung, Reproduktion und Erstellung abgeleiteter Werke von Maschinendaten.

5.7  Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass es Zebra freisteht, Feedback und Inhalte zu verwenden, um die Produkte und Dienstleistungen von Zebra zu verbessern, einschließlich zu Zwecken der Leistung, Genauigkeit, Funktionalität und des Trainings von Algorithmen und Modellen.

5.8  Sofern zutreffend, stimmt der Lizenznehmer hiermit zu, auf jegliche „moralische Rechte“ oder gleichwertige Rechte an Feedback, Eingaben oder Inhalten, die Zebra im Zusammenhang mit der Software bereitgestellt werden, zu verzichten und diese nicht durchzusetzen.

6  Aktualisierungen, Support und Korrekturen

6.1  Nichts in dieser Vereinbarung berechtigt den Lizenznehmer zu neuen Versionen, Updates, Wartung oder technischem Support für die Software. Solche Ansprüche müssen von Zebra durch einen separaten Kaufvertrag, einen Supportvertrag oder einen Servicevertrag, sofern verfügbar, erworben werden.​

6.2  Wenn Zebra nach eigenem Ermessen während der Laufzeit Updates, Fixes oder Patches für die Software zur Verfügung stellt, ohne dass es dafür andere Bestimmungen gibt, gilt diese Vereinbarung für solche Updates, Korrekturen und Patches.

6.3  Unter der Voraussetzung, dass die Funktionalität und die Merkmale der Software danach im Wesentlichen gleich bleiben, kann Zebra die Software automatisch aktualisieren, ohne dass die Zustimmung des Lizenznehmers erforderlich ist. Zebra unternimmt angemessene Anstrengungen, um den Lizenznehmer über automatische Aktualisierungen der Software zu informieren (oder weist seine Reseller an, das zu tun), auch wenn eine solche Benachrichtigung gemäß dieser Vereinbarung nicht erforderlich ist.

7  Daten

7.1  Die Datenschutzrichtlinie von Zebra (zu finden unter: www.zebra.com/privacy), in ihrer jeweils gültigen Fassung, wird durch diesen Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen. Wenn der Lizenznehmer oder autorisierte Benutzer im Zusammenhang mit der Software personenbezogene Daten an Zebra übermitteln, wird die Art und Weise, wie Zebra diese Daten erhebt und verwendet, durch die Datenschutzerklärung von Zebra gemäß geltendem Recht geregelt. Alle derartigen Daten, die Zebra zur Verfügung gestellt werden, werden auch in Übereinstimmung mit der geltenden Softwaredokumentation verarbeitet. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Zebra über die Software keine sensiblen Daten, Zahlungskarteninformationen (ZKI) oder persönlichen Gesundheitsinformationen (PGI) (gemäß der Definition dieser Begriffe nach geltendem Recht) zur Verfügung zu stellen. Wenn der Lizenznehmer oder autorisierte Benutzer Zebra im Zusammenhang mit der Software E-Mail-Kontodaten zur Verfügung stellt, stimmt der Lizenznehmer zu, dass Zebra die E-Mail-Kontodaten gemäß der Datenschutzerklärung von Zebra aufbewahren und diese Konten zum Zweck der Benachrichtigung, des Supports oder von Aktualisierungen im Zusammenhang mit der Software oder damit verbundenen Zebra-Produkten kontaktieren darf.

7.2  Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass Zebra, soweit gesetzlich zulässig, (i) personenbezogene Daten für Zwecke im Zusammenhang mit der Nutzung der Software verarbeiten darf, (ii) aggregierte und pseudonymisierte Datensätze (d. h. Daten, die ohne die Verwendung zusätzlicher Informationen, die separat aufbewahrt werden, nicht zur Identifizierung einer Person verwendet werden können) unter Verwendung von Daten des Lizenznehmers oder personenbezogener Daten erstellen darf, und (iii) die aggregierten oder pseudonymisierten Daten verwenden darf, um die Software zu verbessern, neue Software oder Dienste zu entwickeln, Branchentrends zu verstehen, Whitepapers, Berichte oder Datenbanken mit einer Zusammenfassung des Vorstehenden zu erstellen und zu veröffentlichen, tatsächliche oder potenzielle rechtswidrige Aktivitäten zu untersuchen und zu bekämpfen bzw. zu verhindern, und im Allgemeinen für jeden legitimen Zweck im Zusammenhang mit dem Geschäft von Zebra nutzen darf.

8  Modifikationen dieser Vereinbarung

Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung müssen durch schriftliche Vereinbarung eines autorisierten Vertreters jeder Partei erfolgen. Eine schriftliche Vereinbarung kann dadurch erfüllt werden, dass Zebra einen Ersatzvertrag für die Nutzung der Software ausstellt und der Lizenznehmer diesen gemäß Abschnitt 1 akzeptiert.

9  Ressourcen von Drittanbietern

9.1  Der Zugriff auf und die Nutzung von Inhalten, Software, Anwendungen, Code, Hardware oder Diensten, die nicht von Zebra oder dem Lizenznehmer erstellt wurden (zusammenfassend „Ressourcen von Drittanbietern“), unterliegen den von den jeweiligen Drittanbietern bereitgestellten Bedingungen und können durch die geistigen Eigentumsrechte der Drittanbieter geschützt sein. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass die Endnutzer der Ressourcen von Drittanbietern allen von diesen Drittanbietern bereitgestellten Bedingungen zustimmen, einschließlich der geltenden Datenschutzrichtlinien.

9.2  Ressourcen von Drittanbietern, die über die Software verknüpft oder verfügbar gemacht werden, gelten nicht als Teil der Software und Zebra behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Integration von externen Ressourcen oder die Kompatibilität der Software damit zu deaktivieren. Nichts in dieser Vereinbarung stellt eine Lizenz, Erlaubnis oder Abtretung von Rechten an Ressourcen von Drittanbietern dar.

9.3  Der Lizenznehmer erkennt an, dass, wenn die Software den Zugriff auf Ressourcen von Drittanbietern erfordert, um eine Funktion auszuführen oder ein Merkmal bereitzustellen, und er diese Erlaubnis verweigert, die entsprechende Funktion oder das Merkmal nicht verfügbar ist oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird.

10  GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE

SOFERN IN EINER SEPARATEN VEREINBARUNG ODER EINEM SERVICEVERTRAG, DEN DER LIZENZNEHMER MIT ZEBRA ABSCHLIESST, NICHTS ANDERES BESTIMMT IST, GILT FOLGENDES: (I) DIE SOFTWARE UND ALLE MIT DER SOFTWARE VERBUNDENEN RESSOURCEN VON DRITTANBIETERN WERDEN IM „IST-ZUSTAND“ UND „AUF VERFÜGBARKEITSBASIS“ BEREITGESTELLT UND (II) IM GRÖSSTMÖGLICHEN UMFANG, DER NACH GELTENDEM RECHT IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE UND ALLE MIT DER SOFTWARE VERBUNDENEN RESSOURCEN VON DRITTANBIETERN MÖGLICH IST, GIBT ZEBRA KEINE ZUSICHERUNGEN UND LEHNT ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN AB, SEI ES AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG. DAZU GEHÖREN UNTER ANDEREM STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLEN DER QUALITÄT ODER HANDWERKLICHER LEISTUNG, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, ZUVERLÄSSIGKEIT ODER VERFÜGBARKEIT UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. ZEBRA GARANTIERT NICHT, DASS DER BETRIEB ODER DIE VERFÜGBARKEIT DER SOFTWARE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI SEIN WIRD. VON ZEBRA ERHALTENE RATSCHLÄGE ODER INFORMATIONEN, OB MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, GELTEN NICHT ALS ÄNDERUNG DIESES GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSSES.

11  HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

11.1  SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, ÜBERNIMMT ZEBRA GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG KEINE VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG FÜR:

11.1.1  INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, EXEMPLARISCHE, STRAF- ODER FOLGESCHÄDEN, AUCH WENN ZEBRA AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE UND UNABHÄNGIG VON DER FORM DER KLAGE ODER DER THEORIE DER SCHADENSERSATZFORDERUNG;

11.1.2  SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT (I) DATENVERLUST ODER (II) DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG ODER DES ZUGRIFFS AUF DIE SOFTWARE AUFGRUND VON VERBINDUNGS- ODER DATENÜBERTRAGUNGSPROBLEMEN ERGEBEN, DIE NICHT VON ZEBRA VERURSACHT WURDEN ODER NICHT UNTER DER KONTROLLE VON ZEBRA STEHEN. DAZU GEHÖREN NETZWERKUNTERBRECHUNGEN, ÜBERTRAGUNGSLATENZEN ODER DEFEKTE IN SYSTEMEN, DIE DER LIZENZNEHMER FÜR DIE VERBINDUNG MIT DEM INTERNET ODER ANDEREN KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN VERWENDET; ODER

11.1.3  DIREKT ODER INDIREKT ALLE SCHÄDEN ODER VERLUSTE, DIE DURCH ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG VON RESSOURCEN  VON DRITTANBIETERN IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE DURCH DEN LIZENZNEHMER ENTSTEHEN. DAZU GEHÖREN UNTER ANDEREM SCHÄDEN ODER VERLUST VON DATEN, DA DER LIZENZNEHMER ANERKENNT UND ZUSTIMMT, DASS DIE NUTZUNG VON RESSOURCEN VON DRITTANBIETERN IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE AUF ALLEINIGES RISIKO DES LIZENZNEHMERS ERFOLGT.

11.2  DIE SOFTWARE KANN DIE ERFASSUNG VON TRACKING- ODER BIOMETRISCHEN DATEN ERMÖGLICHEN, DIE ZUR VERFOLGUNG EINES GERÄTS BZW. ZUR IDENTIFIZIERUNG EINER PERSON VERWENDET WERDEN KÖNNEN. DER LIZENZNEHMER ERKLÄRT SICH HIERMIT EINVERSTANDEN, ALLE RISIKEN UND HAFTUNGEN ZU ÜBERNEHMEN, DIE MIT DER ERFASSUNG, NUTZUNG ODER DEM MISSBRAUCH VON TRACKING- ODER BIOMETRISCHEN DATEN DURCH DEN LIZENZNEHMER ÜBER DIE SOFTWARE VERBUNDEN SIND. DIE DEM LIZENZNEHMER GEMÄSS ABSCHNITT 3 DIESER VEREINBARUNG GEWÄHRTEN RECHTE SETZEN VORAUS, DASS DER LIZENZNEHMER ALLE GELTENDEN GESETZE BEZÜGLICH DER ERFASSUNG ODER VERWENDUNG VON TRACKING- ODER BIOMETRISCHEN DATEN IN BEZUG AUF AUTORISIERTE BENUTZER EINHÄLT, EINSCHLIESSLICH DER GESETZE, DIE DEN LIZENZNEHMER DAZU VERPFLICHTEN, EINE EINWILLIGUNG EINZUHOLEN ODER EINE BENACHRICHTIGUNG FÜR DIE ERFASSUNG ODER VERWENDUNG SOLCHER DATEN BEREITZUSTELLEN. DER LIZENZNEHMER ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, ZEBRA VON ALLEN ANSPRÜCHEN, KLAGEN ODER VERFAHREN FREIZUSTELLEN, DIE SICH AUS DER ERFASSUNG, NUTZUNG ODER DEM MISSBRAUCH VON TRACKING-DATEN ODER BIOMETRISCHEN DATEN, DIE ÜBER DIE SOFTWARE IMPLEMENTIERT WERDEN, DURCH DEN LIZENZNEHMER ERGEBEN, EINSCHLIESSLICH ANSPRÜCHEN, DIE VON MITARBEITERN ODER ENDBENUTZERN DES LIZENZNEHMERS ERHOBEN WERDEN.

11.3  UNGEACHTET DES VORSTEHENDEN ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON ZEBRA GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER FÜR ALLE VERLUSTE, SCHÄDEN UND KLAGEGRÜNDE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SOLCHE, DIE AUF VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG BERUHEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG DER SOFTWARE DURCH DEN LIZENZNEHMER ERGEBEN, EINSCHLIESSLICH DATENVERLUSTE, NICHT  DEN BETRAG, DEN DER LIZENZNEHMER FÜR DIE HIERIN GEWÄHRTE LIZENZ IN DEN ZWÖLF MONATEN VOR DEN DIE HAFTUNG AUSLÖSENDEN EREIGNISSEN BEZAHLT HAT.

11.4  DIE VORSTEHENDEN EINSCHRÄNKUNGEN, AUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE GELTEN IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG, AUCH WENN EIN RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT. 

12  Geltendes Recht

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Illinois, ohne Rücksicht auf die Bestimmungen des Kollisionsrechts. Diese Vereinbarung unterliegt nicht dem UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf, dessen Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Der Lizenznehmer unterwirft sich und sein Eigentum in jedem Rechtsstreit oder Verfahren in Bezug auf diese Vereinbarung oder zur Anerkennung und Vollstreckung eines diesbezüglichen Urteils der ausschließlichen allgemeinen Gerichtsbarkeit der Gerichte des US-Bundesstaates Illinois oder des United States North District Court of Illinois und der jeweiligen US-Berufungsgerichte in Verbindung mit einer Berufung.

13  Behandlung von Streitfällen

13.1  Der Lizenznehmer erkennt an, dass Zebra im Falle eines Verstoßes des Lizenznehmers gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung keinen angemessenen Rechtsbehelf in Form von Geld oder Schadenersatz hat. Zebra ist daher berechtigt, bei jedem zuständigen Gericht eine Unterlassungsverfügung gegen einen solchen Verstoß zu erwirken, und zwar unverzüglich nach Aufforderung ohne Hinterlegung einer Kaution. Das Recht von Zebra, eine Unterlassungsverfügung anzufordern, schränkt das Recht von Zebra, weitere Rechtsmittel einzulegen, nicht ein.

13.2  Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung in irgendeinem Umfang rechtswidrig, anderweitig ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so ist diese Bestimmung im Umfang der Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit auszuschließen, alle anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam, und die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung gilt, soweit zulässig und möglich, als durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die der Absicht der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt. 

13.3  Die Parteien vereinbaren, dass der Lizenznehmer und Zebra die einzigen Parteien dieser Vereinbarung sind, und der Lizenznehmer stimmt hiermit zu, im Rahmen dieser Vereinbarung keine Rechtsmittel gegen die autorisierten Distributoren oder Wiederverkäufer von Zebra in Bezug auf die Software einzufordern.

14  Open-Source-Software

Die Software kann einer oder mehreren Open-Source-Lizenzen unterliegen. Die Open-Source-Lizenzbestimmungen können einige Bestimmungen dieser Vereinbarung außer Kraft setzen. Zebra stellt die entsprechenden Open-Source-Lizenzen auf einer Website mit rechtlichen Hinweisen, in einer Readme-Datei, in Systemreferenzhandbüchern oder in Referenzhandbüchern zur Befehlszeilenschnittstelle (Command Line Interface, CLI) für bestimmte Zebra-Produkte zur Verfügung.​

15  Eingeschränkte Rechte für Endbenutzer in Behörden

Die US-Regierung hat im Rahmen der Federal Acquisition Regulations und des Defense Federal Acquisition Regulations Supplement bestimmte Rechte an Software eingeschränkt. Wenn es sich beim Lizenznehmer um eine US-Regierungsbehörde oder einen Auftragnehmer handelt, sollte der Lizenznehmer die oben genannten Vorschriften einhalten, einschließlich der Einholung aller erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen von relevanten Aufsichtsbehörden, bevor er die Software in bestimmte Länder oder Personen/Organisationen auf Sanktionslisten exportiert oder erneut exportiert. In Übereinstimmung mit den oben stehenden Bestimmungen und anderen relevanten Abschnitten des Code of Federal Regulations wird die Software an Endbenutzer der US-Regierung (i) nur als „kommerzieller Gegenstand“, bestehend aus „kommerzieller Computersoftware“ sowie „Computersoftware-Unterlagen“ (siehe Definition dieser Begriffe in den oben stehenden Bestimmungen) und (ii) nur mit den Rechten verteilt und lizenziert, die allen anderen Endbenutzern gemäß der in diesem Dokument enthaltenen Bedingungen erteilt werden.

16  Ausfuhrkontrolle

Durch die Bestellung, das Abonnement, die Installation, die Ausführung, den Betrieb, das Herunterladen oder die sonstige Nutzung der Software und der dazugehörigen Dokumentation erklärt der Lizenznehmer, dass er sich nicht in einem Land befindet, das Exportembargos unterliegt oder als Land eingestuft wurde, das den „Terrorismus unterstützt“. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software und sämtliche Begleitunterlagen möglicherweise Exportkontrollgesetzen und -bestimmungen der USA, des Europäischen Wirtschaftsraums, des Vereinigten Königreichs und sämtlichen anderen lokalen/ländereigenen Exportkontrollgesetzen und -bestimmungen unterliegen, die von Zeit zu Zeit geändert werden können. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze einzuhalten, die für die Software und sämtliche Begleitunterlagen gelten, einschließlich aller anwendbaren Import-, Export- und Compliance-Gesetze und Bestimmungen, und sämtliche notwendigen Lizenzen oder Genehmigungen, falls zutreffend, einzuholen. Eine Nichteinhaltung der oben stehenden Bedingungen kann gerichtliche Schritte von Zebra oder relevanten Behörden nach sich ziehen. Der Lizenznehmer bestätigt, die Software nicht für „militärische Endzwecke“ oder „militärische Geheimdienstzwecke“ herunterzuladen oder anderweitig zu erwerben, wie in der U.S. Munitions List (22 C.F.R. §121) und in 15 C.F.R. §744 der U.S. Export Administration Regulations beschrieben.